Blau Gold I AM mitte

 

 

Heilpraktiker sind in ihrer
Honorarstellung grundsätzlich
frei und unabhängig.

Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer angemessenen  Vergütung existiert seit 1936 ein Gebührenverzeichnis (GebüH), welches innerhalb von oberen und unteren Rahmenbeträgen die damals

 -letztmalig erneuert: 1985-

üblichen Honorare aufzeigt.

Die GebüH können Sie sich als
PDF-Datei
herunterladen,
wenn Sie auf die Sonne “klicken”.

Einige Verfahren, die ich in meiner Praxis anwende, kann ich nach der
GebüH nur analog abrechnen.
Bei diesen Verfahren kann es sein,
das sie nicht oder nur teilweise
von Ihrer Krankenkasse
übernommen werden.

 

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