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Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig.
Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung existiert seit 1936 ein Gebührenverzeichnis (GebüH), welches innerhalb von oberen und unteren Rahmenbeträgen die damals
-letztmalig erneuert: 1985-
üblichen Honorare aufzeigt.
Die GebüH können Sie sich als PDF-Datei herunterladen, wenn Sie auf die Sonne “klicken”.
Einige Verfahren, die ich in meiner Praxis anwende, kann ich nach der GebüH nur analog abrechnen. Bei diesen Verfahren kann es sein, das sie nicht oder nur teilweise von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
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